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Rechnungswesen: Steuerliche Änderungen!27.06.2011

    Ab dem 01.07.11 wird der § 13b UStG Abs. 2 Nr. 10 UStG n.F. um folgende Parameter erweitert, bei deren Lieferung nicht mehr das leistende, sondern das leistungsempfangende Unternehmen die Steuer schuldet:
    1. Mobilfunkgeräte (unabhängig von weiteren Nutzungsmöglichkeiten
    2. Integrierte Schaltkreise vor dem Einbau in Endprodukte wie Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung ...

    Sowohl in der ALPHAPLAN-Warenwirtschaft als auch im Rechnungswesen sind Anpassungen erforderlich! Mehr dazu erfahren Sie hier ...